Die deutsche Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts weist auffällige Besonderheiten auf. Bis 1918 bestanden in den deutschen Fürstenstaaten keine auf Volkssouveränität gestützten eigenständischen politischen Staatsordnungen. Sie beruhten sämtlich auf einer teilweisen Selbstbeschränkung der Monarchie, die auch von den Monarchen als Inhaber der Staatsgewalt nicht wieder einseitig zurückgenommen werden konnten, waren sie einmal in Geltung gesetzt. Der spezifisch deutsche Konstitutionalismus hat im deutschen verfassungspolitischen Leben bis weit ins 20. Jahrhundert hinein zu einem obrigstaatlichen Bewusstsein der Deutschen geführt, die im Staat eine von der Gesellschaft abgehobene höhere Instanz eigener Gesetzlichkeit sahen. Das hatte für die unerprobte Demokratie von Weimar fatale Folgen!
Late Bloomers - Spät im Leben lesbisch werden
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