Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft, während eine Vorsorgevollmacht für rechtliche und finanzielle Belange Angelegenheiten bestimmt, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Fragen Sie Nina Kammerer beim Vortrag nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
Mobil im Leben: zwischen analoger und digitaler Welt
Die Plattform bündelt die vielfältigen Möglichkeiten aus Bildung und Beratung für Senior*innen in Frankfurt. Der Akti...
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