Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft, während eine Vorsorgevollmacht für rechtliche und finanzielle Belange Angelegenheiten bestimmt, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Fragen Sie Nina Kammerer beim Vortrag nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
Vortrag: Mit Demenz ins Museum? Kommunale kunst- und musikbasierte Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen
Altern ist nicht selten mit gesundheitlichen Einbußen verbunden: In der jüngeren Vergangenheit hat sich nicht nur ein...
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