Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft, während eine Vorsorgevollmacht für rechtliche und finanzielle Belange Angelegenheiten bestimmt, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Fragen Sie Nina Kammerer beim Vortrag nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
Bouleturnier
Am Samstag, den 06.09.2025 veranstalten wir unser diesjähriges Bouleturnier
auf dem Bouleplatz der TuS Schwanheim, ...
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