Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft, während eine Vorsorgevollmacht für rechtliche und finanzielle Belange Angelegenheiten bestimmt, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Fragen Sie Nina Kammerer beim Vortrag nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
Wanderausstellung "Was heißt schon alt?"
Mit dieser Frage beschäftigt sich die Wanderausstellung, die ab 07.10.2026 im Mehrgenerationenhaus zu Gast sein wird....
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