Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre medizinischen Wünsche für die Zukunft, während eine Vorsorgevollmacht für rechtliche und finanzielle Belange Angelegenheiten bestimmt, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Fragen Sie Nina Kammerer beim Vortrag nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
Bewegung und Sport
Bouleturnier
Am 1. Dezember von 10 bis 18 Uhr veranstaltet die TuS-Schwanheim auf Ihrem Bouleplatz hinter der Turnhalle (Saarbrücker Straße 4) ihr Bouleturnier...
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