Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Rechtzeitig vorsorgen – Selbstbestimmt bleiben.
Was passiert, wenn Sie Ihre persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können? Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer Sie vertreten soll und welche medizinischen Wünsche berücksichtigt werden sollen.
Wir beraten Sie individuell bei der Erstellung, Änderung und Überprüfung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Dabei klären wir unter anderem Fragen zur rechtlichen Vertretung, zu mehreren Bevollmächtigten, zum Schutz vor Missbrauch sowie zu medizinischen und pflegerischen Entscheidungen.