Das Internet und die Sozialen Medien haben unseren Alltag und unser Kommunikationsverhalten stark verändert. Moderne Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) bietet Vorteile, auf die niemand mehr verzichten möchte. Gleichzeitig sind aber auch für Kriminelle neue Handlungsfelder und Tatbegehungsmöglichkeiten entstanden. Der Begriff Cybercrime umfasst dabei alle Straftaten, die unter Ausnutzung der IuK begangen werden.
In diesem Vortrag erörtert Polizeihauptkommissarin Alexandra Roth vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main, die gängigen und oft wiederkehrenden betrügerischen Maschen. Es werden grundsätzliche Schutzmöglichkeiten erläutert und der Weg zu Anzeigenerstattung bzw. Ablauf des Strafverfahrens sowie Hilfsangebote besprochen.