Menschenrechte sind universell gültige, moralische und rechtliche Ansprüche der Einzelnen gegenüber staatlichen Zumutungen. Doch durchsetzen lassen sie sich nur mit staatlicher Hilfe, als Bürgerrechte. Im 18. Jh. dienten sie der grundlegenden Legitimation der amerikanischen und französischen Revolutionen. Erst im 20. Jh. erlangten sie wieder eine tragende Bedeutung als Reaktion auf die Nazidiktatur. Heute gelten sie im globalen Maßstab als Mindeststandards staatlichen Handelns. Zugleich stehen sie jedoch massiv unter politischem Druck. Eine Aufklärung dieser Gegensätze ist am ehesten zu erwarten, wenn man ihre historische Entwicklung betrachtet.
Die im Sommersemester aufgrund der hohen Temperaturen ausgefallene Vorlesung von Prof. Dr. Gunzelin Schmid Noerr wird mit diesem Termin nachgeholt. Die Veranstaltung war Teil der Ringvorlesung „Entwicklungen“ im Sommersemester 2026.